Allgemeine Geschäftsbedingungen

des Kolping-Bildungswerkes in der Diözese Regensburg e. V. Stand: 07/2022

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge bezüglich Seminare, Kurse, Lehrgänge, sonstige Maßnahmen und Bildungsangebote (nachfolgend Veranstaltung/en) mit dem Kolping-Bildungswerk in der Diözese Regensburg e. V. (nachfolgend Kolping-Bildungswerk) und Teilnehmenden und Kunden*innen für den Bereich der Weiterbildung. Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Bitte beachten Sie den Hinweis auf die geltenden AGB in ihrem Vertrag.

2. Vertragsschluss

Anmeldungen für Veranstaltungen sind verbindlich und können grundsätzlich persönlich, telefonisch oder in Textform (z.B. schriftlich, Telefax, E-Mail, online etc.) vorgenommen werden.

  • Anmeldungen zu berufsbegleitenden Veranstaltungen mit Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder bei einer anderen Institution müssen schriftlich erfolgen und vor Lehrgangsbeginn beim Kolping-Bildungswerk eingegangen sein.
  • Für SGB II und SGB III geförderte Maßnahmen ist der zur Teilnahme berechtigende Bildungsgutschein oder Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein vor Beginn der Maßnahme beim Kolping-Bildungswerk im zuständigen Bildungszentrum einzureichen.
  • Bei individuellen Firmenschulungsverträgen kommt der Vertrag mit Zugang der Anmeldebestätigung des Kolping-Bildungswerkes (schriftlich, Telefax, E-Mail oder andere Textform) bei der/dem Teilnehmenden zustande.

Die Anmeldungen werden von allen Bildungszentren des Kolping-Bildungswerkes in der zeitlichen Reihenfolge ihres Eingangs entgegen genommen, bearbeitet und bestätigt. Mit Zugang der Anmeldebestätigung bei der/dem Teilnehmenden kommt zwischen diesem und dem Kolping-Bildungswerk ein Vertrag zustande. Die Bestätigung erfolgt in der Regel spätestens bis drei Tage vor Veranstaltungsbeginn.

3. Leistungsgegenstand

Der Vertragsschluss erfolgt über die Teilnahme an einer durch das Kolping-Bildungswerk selbst oder im Auftrag durchgeführten Veranstaltung, die das Kolping-Bildungs­werk in seinem Bildungsprogramm oder anderen von ihm eingesetzten Medien bewirbt.

4. Widerrufsrecht für Verbraucher*innen i. S. d. § 13 BGB

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Kolping-Bildungswerk in der Diözese Regensburg, die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte den Ihnen vorliegenden Unterlagen oder unserem Internet-Auftritt) mittels einer eindeutigen Erklärung in Textform  über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

5. Zahlungsbedingungen

Die Kosten für die Teilnahme richten sich jeweils nach Dauer und Inhalt der einzelnen Veranstaltung und können dem Bildungsprogramm oder anderer vom Kolping-Bildungswerk eingesetzter Medien entnommen werden.

Das Veranstaltungsentgelt wird mit Vertragsschluss fällig. Sie sind nach Rechnungsstellung je nach gewünschter Zahlungsweise entweder vor Beginn der einzelnen Veranstaltung durch die/den Teilnehmende/n an das Kolping-Bildungswerk ohne Abzug zu überweisen oder werden bei erteilter Einzugsermächtigung mit Kursbeginn durch das Kolping-Bildungswerk eingezogen. Dies gilt unabhängig von einer Erstattung durch die Arbeitsagentur/das Jobcenter. Eine Forderungsabtretung an Dritte ist ausgeschlossen.

Erstrecken sich einzelne Veranstaltungen über mehrere Abschnitte oder Semester, können Teilzahlungen vereinbart werden.

Bei Zahlungsverzug gilt die gesetzliche Regelung. Rücklastschriftgebühren, die im Verantwortungsbereich des Teilnehmers liegen (z. B. wegen falscher Bankdaten, fehlender Kontodeckung) werden grundsätzlich der/dem Teilnehmenden berechnet.

6. Änderung und Absage von Veranstaltungen

Das Kolping-Bildungswerk ist berechtigt,

  • den/die Dozent*in auszutauschen, soweit diese/r aus vom Kolping-Bildungswerk nicht zu vertretenden Gründen (z. B. Unfall oder Krankheit) ausfällt,
  • die Veranstaltungsräume, bzw. den -ort zu ändern, wenn die Räume aus vom Kolping-Bildungswerk nicht zu vertretenden Gründen nicht belegt werden können,
  • die Veranstaltungen in hybrider Form oder als digital gestütztes Online-Format (Online-Lehrveranstaltung, Aufzeichnung, etc.) durchzuführen, wenn das Angebot aus vom Kolping-Bildungswerk nicht zu vertretenden Gründen nicht in der ursprünglich geplanten Form angeboten werden kann,
  • die Veranstaltungen im Ganzen, wie auch im Einzelnen zu verschieben.

Die vorgenannten Änderungen sind nach billigem Ermessen des Kolping-Bildungswerkes vorzunehmen und nur insoweit zulässig, wie sie für die/den Teilnehmende/n zumutbar sind. Jede Änderung ist der/dem Teilnehmenden unverzüglich mitzuteilen.

Das Kolping-Bildungswerk hat weiterhin das Recht, Veranstaltungen abzusagen, wenn aus nicht von ihm zu vertretenden Gründen

  • die/der Dozent*in ausfällt und ein/e Ersatzdozent*in nicht eingesetzt werden kann,
  • die Veranstaltung aus Gründen der höheren Gewalt nicht durchgeführt werden kann oder
  • die erforderliche Mindestteilnehmendenzahl nicht erreicht wird.

In diesen Fällen ist das Kolping-Bildungswerk verpflichtet, die/den Teilnehmende/n unverzüglich über den Rücktritt zu informieren und etwaige bereits entrichtete Teilnahmegebühren zurückzuerstatten. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche wegen eines Rücktritts durch das Kolping-Bildungswerk sind ausgeschlossen.

7. Kündigung - Abmeldung

Abmeldungen sind bei einzelnen Veranstaltungen, die lediglich einen einzigen Ausbildungsabschnitt umfassen bis drei Werktage vor Kursbeginn kostenfrei möglich; erfolgt die Abmeldung zu einem späteren Zeitpunkt, erscheint die/der angemeldete Teilnehmende nicht zur Veranstaltung oder kündigt sie/er während der laufenden Ausbildung, so werden trotzdem die vollen Kosten der Teilnahme fällig. Bei berufsbegleitenden Bildungsangeboten mit Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder einer anderen Institution, die eine Laufzeit von mehr als einem Ausbildungsabschnitt haben, ist die Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn kostenfrei möglich. Danach sind diese Veranstaltungen frühestens zum Ende des zweiten Ausbildungsabschnitts und dann jedes Mal zum Ende der weiteren Ausbildungsabschnitte jeweils mit einer Frist von vier Wochen ohne Angabe von Gründen kündbar.

Das Widerrufsrecht gem. Ziffer 4 dieser AGB bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.

Jede Kündigung bedarf der Textform. Bereits entrichtete Teilnahmegebühren für Ausbildungsabschnitte, die fristgemäß gekündigt wurden, werden zurückerstattet.

Das Kolping-Bildungswerk kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen, insbesondere wenn die/der Teilnehmende die Veranstaltung nachhaltig erheblich stört, die Einhaltung der Hausordnung maßgeblich missachtet wird oder trotz Mahnung keine fristgerechte Zahlung erfolgt. In allen Fällen der fristlosen Kündigung durch das

Kolping-Bildungswerk haftet die/der Teilnehmende für den dadurch entstandenen Schaden.

8. Vereinbarungen für besondere Veranstaltungen (z. B. Veranstaltungen im Auftrag der Arbeitsagentur / des Jobcenters oder Veranstaltungen mit externer Prüfung)

Für Veranstaltungen im Auftrag der Arbeitsagentur/des Jobcenters gelten insbesondere deren Vereinbarungen. Darüber hinaus verpflichtet sich die/der Teilnehmende, an den nach dem Lehrplan vorgeschriebenen Unterrichtsstunden teilzunehmen, die Zwischen- und Abschlussprüfungen wahrzunehmen sowie die Anweisungen der Lehrgangsleitung, der Dozenten und der Verantwortlichen des Kolping-Bildungswerkes zu befolgen. Bei einer Verhinderung des Unterrichtsbesuchs ist der zuständigen Stelle des Kolping-Bildungswerkes eine Abwesenheitsanzeige in Textform (schriftlich, E-Mail, …) vorzulegen.

Der/Die Teilnehmende verpflichtet sich auch, unverzüglich die zuständige Stelle der Arbeitsagentur /des Jobcenters und des Kolping-Bildungswerkes zu benachrichtigen, falls er/sie aus dem Kurs ausscheidet.

9. Besondere Vereinbarungen für EDV-Schulungen

Die vom Kolping-Bildungswerk zur Verfügung gestellten Geräte und Medien (PCs usw.) dürfen nur nach Weisung des/der Dozent*in bedient werden. Die Geräte und Medien sind pfleglich zu behandeln.

Bereits der Versuch, Programme oder Programmteile entgegen der Anweisungen der/des Dozent*in und entgegen geltender Lizenzbestimmungen zu verwenden bzw. zu verwerten (z. B. illegaler Download), stellt ein Fehlverhalten dar und führt zum Ausschluss aus der Veranstaltung. Im Falle des Ausschlusses verliert die/der Teilnehmende auch einen etwaigen Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühren. Das Kolping-Bildungswerk behält sich im Übrigen Schadensersatzansprüche jeglicher Art vor.

Darüber hinaus behält sich das Kolping-Bildungswerk weitergehende Regressansprüche vor, soweit durch das Fehlverhalten bzw. den Lizenzverstoß Rechte Dritter berührt sind.

An dieser Stelle wird noch einmal ausdrücklich auf die Einhaltung der Hausordnung insb. des § 10 Nutzung der IT-Ausstattung in den Schulungsräumen und an den Lerninseln hingewiesen.

10. Sonstige Verpflichtungen der Vertragspartner

Jede Änderung der Anschrift oder sonstiger relevanter Daten hat die/der Teilnehmende dem Kolping-Bildungswerk unverzüglich mitzuteilen.

Das Kolping-Bildungswerk verpflichtet sich, ausgenommen bei höherer Gewalt, alle Voraussetzungen für einen geordneten Ablauf des Unterrichts durch qualifizierte Dozent*innen zu gewährleisten sowie die Abschlussprüfung durch einen Prüfungsausschuss und bei berufsbezogenen Veranstaltungen den Erwerb eines Zertifikats sicherzustellen. Dabei hat die/der Teilnehmende auf Grund dieses Vertrages alleine noch keinen Anspruch auf Zulassung zu einem Bildungsangebot mit Zugangsvoraussetzungen sowie auf Zulassung oder Ablegung einer Prüfung.

11. Haftung

Für Schäden, die Teilnehmenden bei Veranstaltungen des Kolping-Bildungswerkes entstehen, kann eine Haftung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit übernommen werden.

Für Schäden, die Teilnehmende bei Veranstaltungen des Kolping-Bildungswerkes verursachen, haftet die/der Verursachende selbst für Vorsatz und jede Form der fahrlässigen Schadensherbeiführung.

Für offensichtliche Druckfehler übernimmt das Kolping-Bildungswerk keine Haftung bzw. behält sich die nachträgliche Korrektur vor.

12. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen der in Nr. 1 Geltungsbereich genannten Verträge bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform und Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht und haben keine Gültigkeit. Die/der Teilnehmende erhält eine von beiden Vertragsparteien unterzeichnete Ausfertigung des Vertrages bezüglich eines Seminars, Kurses, Lehrgangs oder einer sonstigen Maßnahme bzw. eines Bildungsangebotes.

Die Anwendung von Kulanzspielräumen im Einzelfall beeinträchtigt in keiner Form die grundsätzliche Gültigkeit der hier getroffenen Regelungen und begründet keinerlei weitergehende Ansprüche für die betroffenen Teilnehmenden oder auch Dritte. Kein/e Dozent*in ist berechtigt, die Vertragsinhalte oder -be­ding­ungen zu ändern oder im Namen des Kolping- Bildungswerkes irgendwelche Zusagen abzugeben. Auf die Einhaltung der Hausordnung wird entsprechend hingewiesen.