1.
Vertragsschluss
Anmeldungen sind verbindlich und können grundsätzlich
persönlich, telefonisch, schriftlich, per Telefax oder
E-Mail vorgenommen werden. Anmeldungen zu berufsbegleitenden
Bildungsangeboten mit Prüfung vor der Industrie- und
Handelskammer (IHK) oder bei einer anderen Institution müssen
schriftlich erfolgen und vor Lehrgangsbeginn beim Kolping-Bildungswerk
in der Diözese Regensburg e.V. (Bildungsträger)
eingegangen sein.
Die Anmeldungen werden von allen Bildungszentren des Bildungsträgers
in der zeitlichen Reihenfolge ihres Eingangs entgegengenommen,
bearbeitet und bestätigt. Mit Zugang der Anmeldungsbestätigung
beim/bei der Teilnehmer/in kommt zwischen diesem/dieser und
dem Bildungsträger ein (Dienstleistungs-) Vertrag zustande.
Die Bestätigung erfolgt in der Regel spätestens
bis drei Tage vor Kurs, Lehrgangs- oder Seminarbeginn.
2. Leistungsgegenstand
Der Vertragsschluss erfolgt über die Teilnahme an einem
durch den Bildungsträger selbst oder durch ihn im Auftrag
durchgeführten Kurs, Lehrgang oder ein Seminar (Bildungsangebot),
den bzw. das der Bildungsträger in seinem Bildungsprogramm
oder anderen von ihm eingesetzten Medien bewirbt.
3. Widerrufsrecht
Der/Die Teilnehmer/in kann seine/ihre Vertragserklärungen
innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in
Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt
frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der
Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des
Widerrufs. Der Widerruf ist an dasjenige Bildungszentrum zu
richten, das das betreffende Bildungsangebot veranstaltet.
Besondere Hinweise:
Das Widerrufsrecht des/der Teilnehmers/in erlischt vorzeitig,
wenn der Bildungsträger mit der Ausführung der Dienstleistung
mit der ausdrücklichen Zustimmung des/der Teilnehmer/in
begonnen hat. Dies ist insbesondere dann gegeben, wenn das
einzelne Bildungsangebot beginnt und der/die Teilnehmer/in
daran tatsächlich teilnimmt.
Ende der Widerrufsbelehrung!!!
4. Teilnahmegebühren - Kosten
- Bezahlung
Die Kosten für die Teilnahme richten sich jeweils nach
Dauer und Inhalt des einzelnen Bildungsangebots und können
dem Bildungsprogramm oder anderer vom Bildungsträger
eingesetzten Medien entnommen werden.
Die Kosten der Teilnahme werden mit Vertragsschluss fällig.
Sie sind nach Rechnungsstellung je nach gewünschter Zahlungsweise
entweder vor Beginn des einzelnen Bildungsangebots durch den/die
Teilnehmer/in an den Bildungsträger zu überweisen
oder werden bei erteilter Einzugsermächtigung mit Kursbeginn
durch den Bildungsträger eingezogen. Dies gilt unabhängig
von einer Erstattung durch die Agentur für Arbeit/ARGE.
Eine Forderungsabtretung an Dritte ist ausgeschlossen.
5. Rücktritt
Der Bildungsträger kann vom Vertrag zurücktreten,
wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht
wird oder der/die Dozent/in ausfällt. In diesen Fällen
ist der Bildungsträger verpflichtet, den/die Teilnehmer/in
unverzüglich über den Rücktritt zu informieren
und etwaige bereits entrichtete Teilnahmegebühren zurückzuerstatten.
Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche wegen
eines Rücktritts durch den Bildungsträger sind ausgeschlossen.
Dem/Der Teilnehmer/in wird ein Rücktrittsrecht für
den Fall eingeräumt, dass die Maßnahme nach dem
Sozialgesetzbuch (SGB III oder SGB II) nicht anerkannt wird
und eine Förderung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB III
oder SGB II) nicht möglich ist. Ihm/Ihr entstehen in
diesem Fall keine Kosten. Dies gilt nicht, sofern der/die
Teilnehmer/in selbst keine individuelle Förderung nach
dem Sozialgesetzbuch (SGB III oder SGB II) erhält.
6. Kündigung - Abmeldung
Abmeldungen sind bei einzelnen Bildungsangeboten, die lediglich
einen einzigen Ausbildungsabschnitt umfassen bis drei Werktage
vor Kursbeginn kostenfrei möglich; erfolgt die Abmeldung
zu einem späteren Zeitpunkt, erscheint der/die angemeldete
Teilnehmer/in nicht zur Veranstaltung oder kündigt er
während der laufenden Ausbildung, so werden trotzdem
die vollen Kosten der Teilnahme fällig.
Bei berufsbegleitenden Bildungsangeboten mit Prüfung
vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder einer anderen
Institution, die eine Laufzeit von mehr als einem Ausbildungsabschnitt
haben, ist die Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn kostenfrei
möglich. Danach sind diese Bildungsangebote frühestens
zum Ende des zweiten Ausbildungsabschnitts und dann jedes
Mal zum Ende der weiteren Ausbildungsabschnitte jeweils mit
einer Frist von vier Wochen ohne Angabe von Gründen kündbar.
Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Bereits entrichtete
Teilnahmegebühren für Ausbildungsabschnitte, die
fristgemäß gekündigt wurden, werden zurückerstattet.
7. Besondere Vereinbarungen für
Bildungsangebote mit Anwesenheitspflicht (im Auftrag der Arbeitsverwaltung)
Der/Die Teilnehmer/in verpflichtet sich, an den nach dem Lehrplan
vorgeschrieben Unterrichtsstunden teilzunehmen, die Zwischen-
und Abschlussprüfungen wahrzunehmen sowie die Anweisungen
des Lehrgangsleiters, der Dozenten und der Verantwortlichen
des Bildungsträgers zu befolgen. Bei einer Verhinderung
des Unterrichtsbesuchs ist dem Bildungsträger eine schriftliche
Abwesenheitsanzeige vorzulegen.
Der/Die Teilnehmer/in verpflichtet sich darüber hinaus,
unverzüglich die Arbeitsverwaltung (Agentur für
Arbeit/ARGE) und den Bildungsträger zu benachrichtigen,
falls er/sie aus dem Kurs ausscheidet.
8. Besondere Vereinbarungen für
EDV-Schulungen
Die vom Bildungsträger zur Verfügung gestellten
Geräte und Medien (PC´s, Video-, Kassettenrekorder
usw.) dürfen nur nach Weisung der Kursleitung bedient
werden. Die Geräte und Medien sind pfleglich zu behandeln.
Bereits der Versuch, Programme oder Programmteile entgegen
der Anweisungen der Kursleitung (Fehlverhalten) und entgegen
geltender Lizenzbestimmungen zu verwenden bzw. zu verwerten,
führt zum Ausschluss aus dem Bildungsangebot. Im Falle
des Ausschlusses verliert der/die Teilnehmer/in auch einen
etwaigen Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühren.
Der Bildungsträger behält sich im Übrigen Schadensersatzansprüche
jeglicher Art vor.
Darüber hinaus behält sich der Bildungsträger
weitergehende Regressansprüche vor, soweit durch das
Fehlverhalten bzw. den Lizenzverstoß Rechte Dritter
berührt sind.
Schließlich dürfen nur die vom Bildungsträger
zu Übungszwecken ausgegebenen Datenträger, die als
solche gekennzeichnet sind, verwendet werden. Diese Datenträger
müssen am Ende des Unterrichtstages/-abends im Schulungsraum
zurückgelassen werden und sind Eigentum des Bildungsträgers.
Nach Rücksprache mit der Kursleitung dürfen die
Datenträger am Ende des Bildungsangebots gegebenenfalls
mit nach Hause genommen werden.
9. Sonstige Verpflichtungen der
Vertragspartner
Jede Änderung der Anschrift hat der/die Teilnehmer/in
dem Bildungsträger unverzüglich mitzuteilen.
Der Bildungsträger verpflichtet sich, ausgenommen bei
höherer Gewalt, alle Voraussetzungen für einen geordneten
Ablauf des Unterrichts durch qualifizierte Dozenten zu gewährleisten
sowie die Abschlussprüfung durch einen Prüfungsausschuss
und bei berufsbezogenen Bildungsangeboten den Erwerb eines
Zertifikats sicherzustellen. Dabei hat der/die Teilnehmer/in
auf Grund dieses Vertrages alleine noch keinen Anspruch auf
Zulassung zu einem Bildungsangebot mit Zugangsvoraussetzungen
sowie auf Zulassung oder Ablegung einer Prüfung.
10. Haftung
Für alle Unfälle, Verluste und Schäden, die
Teilnehmern am Bildungsangebot des Bildungsträgers entstehen
kann keine Haftung übernommen werden.
Für Beschädigungen an Einrichtungen des Unterrichtsraums
haftet der/die Teilnehmer/in selbst für Vorsatz und jede
Form der fahrlässigen Schadensherbeiführung.
11. Unfallversicherung
Ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz über den Bildungsträger
ist nur gegeben, wenn es sich um ein berufsbildendes Bildungsangebot
handelt, das nicht durch den Arbeitgeber veranlasst oder finanziert
ist. Der/Die Teilnehmer/in erhält vom Bildungsträger
auch nur dann gesetzlichen Unfallversicherungsschutz, wenn
er/sie nicht als selbständige/r Unternehmer/in tätig
ist.
Zuständige Berufsgenossenschaft für alle über
den Bildungsträger abzuwickelnden Unfälle ist die
Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG), Bezirksverwaltung München,
Ridlerstraße 37, 80339 München. Die Kundennummer
des Bildungsträgers bei der VBG lautet 8402204720.
Abgesichert sind nur mögliche Unfälle auf den direkten
Wegen zur Bildungsstätte, Unfälle während des
Unterrichts sowie gegebenenfalls Unfälle im Rahmen eines
betrieblichen Praktikums. Sollte der/die Teilnehmer/in nicht
über die dargestellten Fälle und auch nicht über
seinen/ihren eigenen Arbeitgeber unfallversichert sein, steht
es ihm/ihr frei, sich selbst über eine private Unfallversicherung
abzusichern.
12. Datenschutz gemäß
Bundesdatenschutzgesetz
Name, Vorname, Adresse, Telefon, Telefax, E-Mail, sowie gegebenenfalls
die Kontoverbindung des/der Teilnehmer/in werden beim Bildungsträger
zum Zwecke der Bearbeitung des Vorgangs gespeichert. Wenn
der/die Teilnehmer/in künftig nicht mehr verständigt
werden möchte oder mit der Datenspeicherung nicht einverstanden
ist, kann er/sie beim Bildungsträger nach Abschluss des
Bildungsangebots seine/ihre Daten löschen lassen.
13. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen
zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform und Unterzeichnung
durch beide Vertragsparteien. Mündliche Nebenabreden
bestehen nicht und haben keine Gültigkeit. Der/Die Teilnehmer/in
erhält eine von beiden Vertragsparteien unterzeichnete
Ausfertigung des Vertrages.
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